Das heutige Zunftwesen sieht sich oft dem Vorwurf ausgesetzt, die Zünfte seien allzu exklusive Gesellschaften. Richtig daran ist, dass die Mitgliederzahl aller Zünfte beschränkt ist. Genau besehen ist dieser Vorwurf der Exklusivität allerdings eher eine Anerkennung. Tatsächlich ist die Aufnahme in eine Zunft etwas anderes als der Beitritt zu irgendeinem Verein. Wer Zünfter wird, nimmt nämlich Verpflichtungen auf sich, und er tut das vor der versammelten Zunft, wenn er sein Bannergelöbnis feierlich ablegt. Das ist wohl exklusiv in einer Gesellschaft, wo allzu viele lieber unverbindlich Animationen konsumieren, wo diese gerade feilgeboten werden, als sich irgendwelche Verpflichtungen auferlegen zu lassen. Mindestens vier Verpflichtungen nimmt der Zünfter am Tag seiner Aufnahme auf sich:
1. Die Verpflichtung gegenüber der Zunft: Es gilt, Chargen zu besetzen, Aufgaben zu erfüllen, Aufträge auszuführen. Jeder Zünfter kann zu solchen Pflichten gerufen werden, er soll sich aber auch zur Verfügung halten, wenn ein Mitzünfter mit seinen Anliegen zu ihm kommt.
2. Die Verpflichtung gegenüber dem Quartier: Der Zünfter packt tatkräftig an, wenn er in seinem engsten Lebensraum, in seinem "Dorf", gebraucht wird, ganz besonders, wenn es um die Hege und Pflege der Tradition geht.
3. Die Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwesen: Es ist sicher kein Zufall, dass überdurchschnittlich viele Zünfter politische Ämter auf allen Ebenen innehaben, in der Armee weit mehr als nur den minimalen obligatorischen Dienst ableisten, viele gemeinnützige Funktionen ehrenamtlich, also um Gotteslohn, übernehmen.
4. Die Verpflichtung gegenüber sich selber: Auch wenn es nicht immer leicht fallen mag, es gilt, sich immer wieder einen Ruck zu geben, um dem Ideal des Zünfters wenigstens ein paar Schritte näher zu kommen.
Darum ist es heute wie früher eine grosse Freude, Zünfter zu sein.